Studentische Arbeiten

Infos zur Durchführung studentischer Arbeiten und Direktlinks zu Institutswebseiten mit ausgeschriebenen Themen

Wie sind studentische Arbeiten geregelt?

Bitte beachten Sie: 

Wichtig:

  • Im M.Sc. muss die Studienarbeit bei manchen Studiengängen in einem der beiden gewählten Spezialisierungsfächer geschrieben werden, die Masterarbeit dann im anderen gewählten Spezialisierungsfach (SF). Bitte beachten Sie dazu die Regelungen der für Sie geltenden Prüfungsordnung! Ihre Ansprechpartner*innen bei der Themensuche sind die Lehrenden des jeweiligen gewählten SF; unterstützend können Sie sich auch an die Zuständigen für Lehrangelegenheiten des jeweiligen Instituts wenden.
  • Das Anmeldeformular für die Masterarbeit finden Sie in C@MPUS, für die Studienarbeit beim Prüfungsamt.
  • Das Anmeldeformular Ihrer studentischen Arbeit mit allen Daten und Unterschriften darauf müssen Sie (=Studierende/r) frühestens vier Wochen vor bzw. spätestens vier Wochen nach Beginn der Arbeit beim Prüfungsamt abgeben.
  • Die Masterarbeit kann nur nach Bestehen der Auflagen sowie Erreichen von 72 LP durchgeführt werden. Schriftliche Auflagenprüfungen können nicht in mündliche umgewandelt werden.

Bearbeitungszeit studentischer Arbeiten vs. Höchststudiendauer:

  • Der schriftliche Teil der Arbeit muss vor Erreichen der Höchststudiendauer (sowie innerhalb der Bearbeitungszeit der Arbeit) abgegeben werden. In dem Fall ist eine Rückmeldung in das nächste Semester nicht erforderlich. Der Vortragstermin zählt nicht in die Bearbeitungszeit hinein und kann daher auch noch der Exmatrikulation noch gehalten werden.
  • Eine "späte Anmeldung" der Abschlussarbeit bedingt keine Fristverlängerung für die Höchststudiendauer! Das bedeutet: Falls die Arbeit z.B. am 01.01.2025 angemeldet wurde und die Studiendauer am 31.03.2025 endet, beträgt die Bearbeitungsdauer für die Abschlussarbeit nur drei Monate!
  • Falls mit der Bearbeitungszeit der Abschlussarbeit die Höchststudiendauer überschritten werden soll, muss umgehend ein Antrag auf Fristverlängerung für die Höchstudiendauer beim Prüfungsausschuss gestellt werden (vgl. Prüfungsordnung); eine Genehmigung wird dann geprüft.
  • Falls ein Antrag auf Fristverlängerung für die Höchstudiendauer genehmigt werden sollte, ist eine Rückmeldung in das nächste Semester erforderlich (nur bei rechtzeitiger Abgabe innerhalb der Höchststudiendauer ist dies nicht erforderlich).

Teilnahme an der Urkundenübergabefeier:

  • Das Studium muss bis 31.03. beendet sein, damit eine Einladung zur Urkundenübergabefeier desselben Jahres erfolgen kann. "Beendet" bedeutet, dass alle Studienleistunen inkl. der Abgabe des schriftlichen Teils der Abschlussarbeit bis 31.03. erledigt sind; zwar kann der Vortrag zur Abschlussarbeit auch noch kurze Zeit danach erfolgen, es ist jedoch zu beachten, dass eine "4,0-Bescheinigung" = "bestanden" erst gemeldet werden darf, wenn auch der Vortrag gehalten wurde, und die Adressen für den Versand der Einladungen zur Urkundenübergabefeier ca. 8 Wochen vor der Feier abgerufen werden. Weitere Informationen zur Feier finden Sie hier

Des Weiteren möchten wir Sie auf folgende unterstützende zentrale Angebote aufmerksam machen:

 

Wie finde ich ein Thema für eine studentische Arbeit?

Studentische Arbeiten werden von Universitäts-Professorinnen und -Professoren ausgegeben, die im jeweiligen Studiengang Prüfende sind - vgl. obenstehende wichtige Hinweise, zuständig für die Themenvergabe sind in den meisten Fällen die SF-Profs., die Ihren Übersichtsplan unterschrieben haben.

Im Akkordeon unten finden Sie Links auf Webseiten mit je Studiengang üblicherweise ausgeschriebenenen Bachelor-, Semester-, Studien-, Masterarbeiten (Institute der Fakultäten 4, 7 und weiteren Fakultäten der Universität Stuttgart sowie der Universität Hohenheim).
Bitte melden Sie uns ggf. nicht mehr funktionierende Links etc. - vielen Dank!


Weitere Angebote für studentische Arbeiten können Sie den Webseiten der Institute entnehmen, in Zeiten von Präsenzunterricht auch den Aushangtafeln der Institute sowie Aushangtafeln im EG des Pfaffenwaldrings 9 (gegenüber der Cafeteria).

Lehreinheit Verfahrenstechnik: Alle Bachelor- und Masterarbeiten in den Verfahrenstechnik-Studiengängen müssen durch die Professoren und Professorinnen der Verfahrenstechnik direkt betreut bzw. mitbetreut sowie bewertet werden. Für Aufgabenstellungen anderer Institute / ebenso der Industrie ist die Mitbetreuung und -bewertung durch die Lehreinheit Verfahrenstechnik zu gewährleisten.

Bachelorarbeiten, Semesterarbeiten

Forschungsarbeiten, Studienarbeiten, Masterarbeiten

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