Die für Sie gültige Prüfungsordnung finden Sie hier:
https://www.student.uni-stuttgart.de/pruefungsorganisation/pruefungsordnung/
Die Zulassungsausschüsse der o.g. Studiengänge finden Sie hier:
https://www.student.uni-stuttgart.de/beratung/pruefungsausschuss/
Informationen zur Antragstellung bzw. Beratung
Antragstellung und Klärung von Fragen per E-Mail
Sie können Ihre Fragen und Anträge gerne jederzeit per E-Mail stellen - unbedingt von Ihrer st-Adresse aus:
- Maschinenbau, Mabau/PEKT, Mabau/WPT (Prof. Riedelbauch),
Fahrzeug- und Motorentechnik (Prof. Böttinger):
--> z.Hd. Frau Costa/Frau Lier an info@gkm.uni-stuttgart.de
(bitte verwenden Sie ausschließlich diese Funktions-Mailadresse!) - Technologiemanagement (Prof. Brem),
Master:Online Logistikmanagement (Prof. Hölzle):
--> z.Hd. Fr. Maier, ina.maier@iat.uni-stuttgart.de
Es können nur vollständige Anträge bearbeitet werden. Bitte fügen Sie der E-Mail Ihren kompletten, ausgefüllten Antrag (s.u.) und ALLE erforderlichen Dokumente (s.u.) eingescannt bzw. als PDF oder Foto bei.
Alternativ zu einer E-Mail können Sie uns Ihre vollständigen Antragsunterlagen per Post oder Briefkasteneinwurf (EG des PWR 9, schräg ggü. Fachgruppe Mach&Co.) zukommen lassen, oder damit zu unserer Präsenzsprechstunde kommen.
Sprechstunden in Präsenz und via Webex
- zu Tema (Antragstellung und Beratung): Frau Ina Maier erreichen Sie am besten per E-Mail, s.o., "Antragstellung und Klärung von Fragen per E-Mail". Termine finden nach Vereinbarung statt.
- zu Mabau, FT (Antragstellung und Beratung) sowie allen GKM-Studiengängen (Beratung):
- Bitte schauen Sie bei allgemeinen Fragen zuerst nach, ob Ihre Frage in unseren FAQ bereits beantwortet ist.
- Wenn Sie einen Antrag stellen möchten, bringen Sie auch Ihren ausgefüllten Antrag mit, siehe Formulare unten.
- Bitte bringen/schicken Sie immer Ihre aktuelle "Leistungsübersicht (alles)" aus C@MPUS mit (nur die deutsche Version ohne die letzte Seite). Wir können Ihre Daten nicht einsehen, aber zu den meisten personenbezogenen Fragen und Anträgen können wir nur etwas sagen, wenn wir Ihren genauen Studienstand kennen.
Präsenz-Sprechstunden ohne Anmeldung, im Pfaffenwaldring 9, 5. Stock, Raum 5.220 bzw. 5.222:
- montags, 13:30 - 15:30 Uhr
- donnerstags, 09:30 - 11:30 Uhr
Die Sprechstunde am Do, den 13.03.2025 wird auf Nachmittag verschoben und findet von 14:00 bis 15:30 Uhr statt.
Webex-Sprechstunde ohne Anmeldung
- freitags, 10:00 - 11:00 Uhr
Die Gespräche finden im geschützten Bereich statt, d.h. es handelt sich um ein gesperrtes Meeting, und Sie werden über die "Lobby" eingelassen.
Präsenz-Sprechstunden / Webex-Sprechstunden nach Terminvereinbarung:
Für Einzeltermine außerhalb der o.g. Zeiten machen Sie bitte ein paar Terminvorschläge, für Präsenz oder online.
Entweder telefonisch oder per E-Mail an info@gkm.uni-stuttgart.de.
Telefonisch erreichen Sie uns normalerweise außerhalb der o.g. Sprechzeiten:
Tel.: 0711/685-66468 oder -66471
Falls wir nicht ans Telefon gehen können oder bereits ein Gespräch haben, rufen wir nach Möglichkeit am selben Tag zurück. Falls wir mal nicht zurückrufen können, schreiben Sie uns am besten eine E-Mail. Dabei können Sie gerne auch Ihre Telefonnummer angeben, wenn Sie zurückgerufen werden möchten.
Gerne bieten wir auch Extra-Sprechzeiten an, z.B. für MentorING-Gruppen oder Schulklassen.
Formulare und weitere einzureichende Unterlagen
(E-Mail-Adressen: s.o.)
Bei Prüfungsrücktritt wegen Krankheit geben Sie das Attest innerhalb von drei Tagen beim Prüfungsamt ab - in dem Fall brauchen Sie keinen Antrag beim Prüfungsausschuss zu stellen. - Falls dies nicht möglich sein sollte, oder ein anderer triftiger Rücktrittsgrund vorliegt, schicken Sie zur Fristwahrung VOR der Prüfung eine E-Mail an Ihre/n Sachbearbeiter/in beim Prüfungsamt. Eine Genehmigung wird anschließend, bei Antragstellung, vom Prüfungsausschuss geprüft.
Bitte beachten Sie bzgl. der Rücktrittsregelungen die für Sie geltende Prüfungsordnung. Normalerweise gilt (B.Sc. Medizintechnik hat abweichende Regelungen) gilt:
- Rücktritt vor dem 1. Versuch bis zu acht Tagen vor der Prüfung durch die Studierenden selbst in C@MPUS,
- Rücktritt wegen Krankheit mit Attest bis innerhalb von drei Tagen nach der Prüfung beim Prüfungsamt,
- Antrag auf Prüfungsrücktritt vor einem 2. (oder 3.) Versuch aus triftigem Grund beim Prüfungsausschuss.
Erforderliche Unterlagen bei Antragstellung beim Prüfungsausschuss:
- Antragsformular für Prüfungsrücktritte
- aktuelle, detaillierte Leistungsübersicht "alles", s. C@MPUS.
- Belege für diese Begründung, z.B. ärztliches Attest, Dokumentation.
Bei Einreichung des anhand der Praktikumsrichtlinie verfassten Praktikumsberichts (siehe Praktikumsrichtlinie) bis sechs Wochen vor Ende des 2. Fachsemesters (i.d.R. 15.08.; bei Einstufung ins 2. FS im WiSe: 15.02.) beim Praktikantenamt ist keine Fristverlängerung erforderlich.
Falls Sie eine Fristverlängerung in das 3. Fachsemester benötigen, stellen Sie einen Antrag bis 15.08. des Jahres (bei Einstufung ins 2. FS im WiSe: bis 15.02.), um im Genehmigungsfall eine Exmatrikulation zum Semesterende zu vermeiden.
Das Vorpraktikum ist laut Prüfungsordnung eine Zulassungsvoraussetzung. Das bedeutet, dass es Priorität vor dem Studium hat (neben der Orientierungsprüfung) und somit auch während Vorlesungs- bzw. Prüfungszeiten durchgeführt werden kann bzw. ggf. muss. Der Besuch von Vorlesungen und Prüfungen ist keine Begründung für eine Fristverlängerung.
Erforderliche Unterlagen:
- ausgefülltes Antragsformular, s. Webseite des Praktikantenamts, inklusive Begründung, warum Sie die Fristüberschreitung nicht selbst zu vertreten haben,
- aktuelle, detaillierte Leistungsübersicht "alles", s. C@MPUS.
- Belege für diese Begründung: bei Krankheit ärztliches Attest; ansonsten Praktikumsvertrag zur Durchführung und Berichtseinreichung bis Fristende des Folgesemesters (i.d.R. 15.02.; bei Einstufung ins 2. FS im WiSe: 15.08.) ODER Dokumentation der Bewerbungen um ein solches Praktikum sowie die Absagen dazu.
Dokumentation: Sollten Ihre zahlreichen Bemühungen (mindestens: 30 Bewerbungen bis 30.06.2024 sowie anschließend weitere) um einen Praktikumsplatz zur Durchführung eines Praktikums zur Beendigung und Berichtseinreichung bis 15.08. (bzw. spätestens zur Beendigung bis ca. 31.12. und Berichtseinreichung bis 15.02.), bis Mitte August noch nicht erfolgreich sein, können Sie bis 15.08.2024 einen Antrag auf Fristverlängerung stellen, wenn Sie die Bemühungen dabei durch eine detaillierte Dokumentation nachweisen, z.B. in Form einer Excel-Tabelle, mit Datum, Firma, Telefonnr./E-Mail-Adresse, Gesprächsergebnis sowie unter Vorlage der Bewerbungen und Absagen (bei Bewerbungen über Online-Portale: Screenshots).
Das Praktikum muss so angefragt werden, dass eine Beendigung und Berichtseinreichung bis zum Fristende überhaupt möglich ist, ansonsten wird eine Fristverlängerung abgelehnt.
Im Fall einer Fristverlängerung über den 15.08. hinaus muss ein Praktikum bis 31.12. (ca.) durchgeführt und der Bericht bis 15.02. beim Praktikantenamt eingereicht werden. Bei späterer Einreichung kann eine Exmatrikulation nicht mehr gesichert vermieden werden. Eine etwaige verspätete Einreichung oder Nachreichung von Korrekturen am Bericht bedingt keine weitere Fristverlängerung und auch keine bevorzugte Bearbeitung beim Praktikantenamt.
- Beachten Sie die Vorgaben der Praktikumsrichtlinie, denn das Schreiben des Berichts, das Einholen der Bescheinigung sowie von Unterschriften auf dem Bericht (kann je nach Firma ggf. mehrere Wochen dauern) oder Korrekturen am Berichtstext, die durch die Nichtbeachtung von Vorgaben der Richtlinie notwendig wurden (z.B. falsche Formatierung, fehlende Skizzen, zu kurze Texte) sind keine Begründungen für eine Fristverlängerung.
- Es wird empfohlen, den Bericht parallel zum Vorpraktikum zu schreiben und direkt am letzten Tag des Vorpraktikums in der Firma zur Unterschrift vorzulegen.
- Bei Bedarf erhalten Sie nach einer Fristverlängerung durch den Prüfungsausschuss vom Studienbüro Maschinenbau eine Bestätigung, mit der Sie beim Dezernat Studium für das WiSe 2025/26 ein Urlaubssemester zum Absolvieren eines Vorpraktikums beantragen können; d.h. eine genehmigte Fristverlängerung ist eine Voraussetzung für ein Urlaubssemester. Über die Vor- und Nachteile eines Urlaubssemesters informiert Sie das Dezernat Studium.
- Die Überweisung des Rückmeldebetrags für das Folgesemester ist, unabhängig vom Thema Vorpraktikum, parallel ebenfalls fristgerecht zu erledigen.
Erforderliche Unterlagen:
- ausgefülltes Antragsformular inklusive Ihrer Begründung, warum Sie die Fristüberschreitung nicht zu vertreten haben,
- Belege für diese Begründung, z.B. ärztliches Attest,
- aktuelle, detaillierte Leistungsübersicht „alles", s. C@MPUS.
Bitte beachten Sie, dass hier im Wesentlichen nur Krankheit während des Prüfungstermins oder länger andauernde Krankheit im Semester vor dem Prüfungstermin als Begründung anerkannt wird. Dies ist durch ärztliches Attest nachzuweisen.
Andere Gründe können z.B. sein: Betreuung eines Kindes unter drei Jahren, für das Ihnen die Personensorge zusteht und das in Ihrem Haushalt lebt und von Ihnen allein versorgt wird; langandauernde oder ständige körperliche Behinderung; Schwangerschaft.
Erforderliche Unterlagen:
- ausgefülltes Antragsformular inklusive Ihrer Begründung, warum Sie die Fristüberschreitung nicht zu vertreten haben,
- Belege für diese Begründung, z.B. ärztliches Attest,
- aktuelle, detaillierte "Leistungsübersicht (alles)“, s. C@MPUS.
Welche Unterschriften werden benötigt?
- Bachelorarbeit: Die Unterschrift des Prüfers*der Prüferin ist normalerweise nicht erforderlich. Die Verlängerung sollte dennoch zur besseren Planbarkeit mit ihm*ihr abgesprochen werden. Die Unterschrift des*der Prüfungsausschussvorsitzenden ist erforderlich.
- Masterarbeit: Sowohl die Unterschrift des Prüfers*der Prüferin als auch die Unterschrift des*der Prüfungsausschussvorsitzenden sind erforderlich.
- Forschungsarbeit (Prüfungsordnung 2022): Sowohl die Unterschrift des Prüfers*der Prüferin als auch die Unterschrift des*der Prüfungsausschussvorsitzenden sind erforderlich.
- Studienarbeit (Prüfungsordnung 2011 inkl. Änderungssatzungen): Nur die Unterschrift des Prüfers*der Prüferin ist erforderlich. Die Unterschrift des*der Prüfungsausschussvorsitzenden ist nicht erforderlich.
Bitte beachten Sie im Fall von Fahrzeugtechnik (Fahrzeug- und Motorentechnik): Vor dem Prüfer*der Prüferin sollte auch der*die direkte Betreuer*in der Arbeit den Antrag unterschreiben.
Bitte beachten Sie das Verfahren der Universität Stuttgart zur Anerkennung von Prüfungsleistungen:
https://www.student.uni-stuttgart.de/pruefungsorganisation/anerkennungen/
Erforderliche Unterlagen:
- komplett ausgefülltes Anerkennungsformular (noch ohne Unterschriften von Fachprofs.)
- Leistungsübersicht (Transcript of Records) mit den bestandenen, anzuerkennenden Modulen (farblich markieren)
- aktuelle "Leistungsübersicht (alles)“ aus C@MPUS
- Modulbeschreibung des anzuerkennenden Moduls
- ggf. weitere Unterlagen (je nach Vorgaben von Instituten, z.B. IFS)
(Informationen zur Anerkennung von Studienzeiten finden Sie hier).
Erforderliche Unterlagen:
- ausgefülltes Antragsformular inklusive Begründung, warum Sie nicht zu vertreten haben, dass Sie einen weiteren Versuch benötigen,
- Belege für diese Begründung, z.B. ärztliches Attest,
- aktuelle, detaillierte "Leistungsübersicht (alles)“, s. C@MPUS.
Bitte beachten Sie, dass "Prüfung nicht bestanden" keine Begründung, sondern der Anlass ist, eine weitere Prüfung zu benötigen. Im Wesentlichen wird nur Krankheit während des Prüfungstermins oder länger andauernde Krankheit im Semester vor dem Prüfungstermin als Begründung anerkannt. Dies ist durch ärztliches Attest nachzuweisen.
Andere Gründe können sein: Betreuung eines Kindes unter drei Jahren, für das Ihnen die Personensorge zusteht und das in Ihrem Haushalt lebt und von Ihnen allein versorgt wird; langandauernde oder ständige körperliche Behinderung; Schwangerschaft.
Bitte nehmen Sie die von den Instituten angebotenen regulären Einsichtstermine wahr; hierfür benötigen Sie in aller Regel keine Genehmigung des Prüfungsausschusses. Manche Institute bieten sogar mehrere Termine an. Falls Sie zu dem/den angebotenen Termin/en nicht teilnehmen können, lassen Sie sich bitte durch eine bevollmächtigte Person vertreten.
Falls Sie aus triftigen Gründen, z.B. kurzfristig aufgetretene Krankheit, an der Teilnahme sowie an der Bevollmächtigung einer Vertrauensperson gehindert waren, können Sie bei dem/der Prüfungsausschussvorsitzenden eine Genehmigung zur Prüfungseinsicht beantragen (innerhalb eines Jahres nach der Prüfung). Bitte wenden Sie sich dazu an die o.g. Ansprechpersonen.
Wichtige Hinweise:
- Bitte beachten Sie die Richtlinien und weiteren Informationen zum Thema studentische Arbeiten:
https://www.gkm.uni-stuttgart.de/infos/studierende/studentische-arbeiten/ - Die Forschungsarbeit (Studienarbeit) muss bei manchen Studiengängen in einem der beiden gewählten Spezialisierungsfächer geschrieben werden, die Masterarbeit dann im anderen gewählten Spezialisierungsfach; bitte beachten Sie dazu die Regelungen der für Sie geltenden Prüfungsordnung.
- Das Anmeldeformular für die Masterarbeit finden Sie in C@MPUS, für die Forschungsarbeit (Studienarbeit) beim Prüfungsamt.
- Die Anmeldung studentischer Arbeiten müssen Sie lt. Prüfungsordnung "unverzüglich" nach Themenvergabe selbst erledigen (Abgabe beim Prüfungsamt).
Bei Anträgen zu studentischen Arbeiten im Ausnahmefall erforderliche Unterlagen:
- Anmeldeformular mit Unterschrift des Professors bzw. der Professorin, welche*r das Thema ausgibt
- aktuelle, detaillierte "Leistungsübersicht (alles)“, s. C@MPUS.
Falls es kein anderes Formular für Ihr Anliegen gibt, wie z.B. "Überschreitung der Förderhöchstdauer" (BAföG), verwenden Sie bitte das allgemeine Formular für sonstige Anliegen.
Bitte beachten Sie, dass wir stets Ihre "Leistungsübersicht (alles)“ benötigen, damit wir Ihre Studiensituation nachvollziehen und Ihre Anfrage beantworten können. Bitte hängen Sie diese daher stets an bzw. legen sie bei. Sie finden diese in C@MPUS.