Bei den Praktikantenämtern finden Sie die Ansprechpersonen, Praktikumsrichtlinien sowie weitere Infos zu Vor- und Industriepraktika.
Die Anerkennung eines Vorpraktikums (B.Sc.), das den Praktikumsrichtlinien entspricht, können Sie bei dem für Sie zuständigen Praktikantenamt (s.u.) beantragen.
Die Anerkennung eines Industriepraktikums (M.Sc.), das den Praktikumsrichtlinien entspricht, können Sie bei dem für Sie zuständigen Prüfungsausschuss beantragen.
(Informationen zu den 3-ECTS-Praktikumsmodulen (APMB-/SF-Praktika im M.Sc.) Ihrer gewählten Spezialisierungsfächer finden Sie hier; für diese internen Praktika sind nicht die Praktikantenämter, sondern die Modulverantwortlichen und Studiengangsmanager*innen zuständig).
- Mechatronik (Fak. 7)
- Erneuerbare Energien / Energietechnik (Fak. 4)
- Fahrzeug- und Motorentechnik (Fak. 7)
- Maschinenbau/-wesen, Mabau/MGT, Mabau/PEKT, Mabau/WPT (Fak. 7)
- Medizintechnik (Fak. 4) - M.Sc.
- Technische Kybernetik (Fak. 7) - M.Sc.
- Technologiemanagement (Fak. 7)
- Verfahrenstechnik (Fak. 4) - M.Sc.