Unsere Bachelor-Studiengänge (bis auf MedTech, genaue Liste s.u.) haben ab dem 01.10.2019 eine neue Prüfungsordnung. Sie gilt erstmals für Studierende, die zum Wintersemester 2019/20 im jeweiligen Bachelorstudiengang eingeschrieben werden.
Studierende, die bereits vor diesem Zeitpunkt im jeweiligen Bachelorstudiengang eingeschrieben waren, können auf schriftlichen und unwiderruflichen Antrag beim Prüfungsamt in diese Neufassung der Prüfungsordnung wechseln. Der Antrag ist bis zum 31. Oktober 2019 zu stellen.
Betroffen sind die folgenden B.Sc.-Studiengänge:
- Chemie- und Bioingenieurwesen,
- Erneuerbare Energien,
- Fahrzeug- und Motorentechnik,
- Maschinenbau,
- Mechatronik,
- Technische Biologie,
- Technische Kybernetik,
- Technologiemanagement.
Die neue PO und die oben zitierten Übergangsbestimmungen (siehe § 33, Abs. 2) finden Sie
hier:
https://www.uni-stuttgart.de/universitaet/aktuelles/bekanntmachungen/dokumente/bekanntm_55_2019.pdf
Alle Prüfungsordnungen (alt und neu) finden Sie hier:
https://www.student.uni-stuttgart.de/pruefungsorganisation/pruefungsordnung/bachelor-of-science/
Für gezielte Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung - bitte kommen Sie dazu zu unseren offenen Sprechzeiten vorbei und bringen Ihre detaillierte Leistungsübersicht sowie Ihre spezielle Verständnisfrage mit.
Kontakt | Christine Costa, info at gkm uni-stuttgart de |
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